Qualifikationsprofil
Name: Brigitte S.
Wohnort: Musterstadt
Alter: 37
Erlernter Beruf: Steuerfachangestellte
Position: Finanzbuchhalter
Frau Brigitte S. hat im Sommer 2003 ihre Ausbildung zur Steuerfachangestellten erfolgreich abgeschlossen und war noch 4 Jahre im Ausbildungsbetrieb in der Mandantenbetreuung für Lohnbuch- und Finanzbuchhaltung tätig. Hier konnte Sie ihre Kompetenzen insbesondere in der Lohnbuchhaltung mit DATEV weiter ausbauen. Im Anschluss arbeitete sie als Finanzbuchhalterin bei einem Großhandel für Elektroartikel und konnte Kenntnisse im Umgang mit SAP und Jahresabschlüssen nach HGB erwerben.
Frau Brigitte S. wünscht sich einen Arbeitsplatz mit den Tätigkeitsbereichen Buchhaltung und Controlling. Darüber hinaus freut sich unsere qualifizierte Kandidatin auf die Option zwei Tage die Woche im Home Office arbeiten zu dürfen. Frau S. ist interessiert an einer Vollzeittätigkeit, gerne mit der Option auf Gleitzeit. Unsere Kandidatin würde sich wünschen, regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen teilzunehmen, um damit insbesondere bei buchhalterischen Fragestellungen immer up to date zu sein.
Besonderheiten/Kompetenzen:
- Sicher im Jahresabschluss nach HGB
- Gute Kenntnisse in steuerrechtlichen Fragen
- Lohnbuchhaltung mit DATEV
- Finanzbuchhaltung mit DATEV und SAP FI
- Sparringpartner für Geschäftsführer und Wirtschaftsprüfer
Berufserfahrung:
9/2007 - 3/2021
Finanzbuchhalterin in einem Elektro-Großhandel
- Buchung und Kontenführung mit SAP
- Monatsabschlüsse und Jahresabschlüsse mit SAP
- Erstellen von Reports und Statistiken für die GF
- Ansprechpartner für Wirtschaftsprüfer
7/2003 - 8/2007
Steuerfachangestellte bei einem Steuerberater
- Buchhaltung für einen festen Mandantenstamm
- Lohnbuchhaltung und Finanzbuchhaltung mit DATEV
- Umsatzsteuervoranmeldung
Ausbildung:
7/2000 - 6/2003
Ausbildung zur Steuerfachangestellten
Ergänzende Informationen:
Verfügbarkeit: Unsere Kandidatin steht Ihnen nach Absprache zur Verfügung. Auto und Führerschein sind vorhanden.
Vermittlungsprovision:
Im Falle einer Übernahme aus vorangegangener Arbeitnehmerüberlassung wird eine Vermittlungsprovision gem. § 16 der beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen - Arbeitnehmerüberlassung - berechnet.
Im Falle einer Direktanstellung des Kandidaten ohne vorangegangene Arbeitnehmerüberlassung ist ein pauschales Vermittlungshonorar in Höhe von 25,00 % des Bruttosjahresgehaltes zzgl. der jeweils gültigen USt. zu entrichten. Die Einzelheiten der Direktvermittlungsprovision entnehmen Sie bitte den beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen - Personalvermittlung -.
Sobald wir von Ihnen in Textform den Wunsch zur Vorstellung des Kandidaten erhalten, bestätigen Sie damit Ihr Einverständnis mit den oben genannten Vertragsbedingungen nebst anliegenden AGB.